Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, Stresemannstr. FR stadtauswärts, innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Bußgeld von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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