Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hessisch Oldendorf, auf der L 434, Segelhorster Straße, Richtung ortsauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit eso ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h. Bußgeld: 140,00 € erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont erließ Bußgeldbescheid

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