Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hille-Pohlsche Heide, L 770, westlich der Kreuzung mit der L 803 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 700 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Traffipax TPH-S
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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