Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hochheim-Massenheim, auf der BAB 66, bei km 19,555, Ri. Wiesbaden mit 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Schreiben wurde Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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