Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hochheim-Massenheim, auf der BAB 66, bei km 19,560, Ri. Wiesbaden begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 110 km/h. Bußgeld: 120,00 €, erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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