Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hoisdorf, auf der BAB 1, bei km 23.0, Rtg. Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 57 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Video-Band-Aufzeichnung wurden 137 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Vordruck Anhörung
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