Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Parchim 02, auf der B 191, Abs. 180, bei km 10,440, in Ri. Ludwigslust wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von übersandt.

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