Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, Höhe km 627,450, FR Saarbrücken um 23 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 153 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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