Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kalbach-Uttrichshausen, L 2304, vor Kreuzungsbereich Talbrückenstr. / Mottener Straße, i. R. Zillbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h 66 km/h mit Radarmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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