Mit 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in Karlsruhe, B 10, Südtangente, in Rtg. Westen, Zus: Abfahrt Honsellstr. außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 100 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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