Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Karlsruhe – Wolfartsweier, BAB 8, km 266,700, Stuttgart – Frankfurt
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt
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