In Kaufungen, B 7, bei km 031 2,4, Fahrtrichtung Kassel  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 83 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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