Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ketsch, BAB 6, km 575,680, Fahrtrichtung Mannheim-Heilbronn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 mit Foto ergab 137 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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