In Lebrade, Lannweg 12, in Richtung Lephan wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 51 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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