Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Feldstraße 5 – 7, Rtg. Logabirumer Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Vordruck Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”