Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Moorweg, ggü. 21 – 25, FR Parallelweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h. Durch Lasermessung mit Vitronic wurden 46 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Vordruck Anhörung
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