Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, in Höhe km 198,420, Karlsruhe – München, Überleitung zur B 27, in Richtung Tübingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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