Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lichtentanne, Ebersbrunn, i. H. Auf- u. Abfahrt, BAB 72, Ri. Hof, FR Zwickau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Zwickau übersandt.

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