In Liebenauer Heide, K 29, Penningsehler Straße, Abschnitt 15, ca. Station 297 5, Richtung Liebenau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 01.12.2015 um 44 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 114 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Nienburg/Weser
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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