Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linsengericht, A 66, Höhe km 149,5, FR Fulda die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 150 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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