Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 424 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 84 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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