Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ludwigshafen, B 37, vor Abfahrt Süd, Rtg. Mannheim um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 46 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Bußgeld: 95,00 €, erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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