Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, auf der Ebendorfer Chaussee, vor Einfahrt TÜV Nord, FR BAB 2-Ebendorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Lasergerät wurden 71 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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