Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 12,8, FR Darmstadt mit 16 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und  Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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