Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Minden-Meißen, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 482, südliche Abfahrt zur B 65, FR Norden um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax TPH-S, Bild.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung
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