Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Minden-Meißen, B 482, Aufmündung mit der L 534, FR Süden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 65 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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