Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mönchengladbach, Messstelle Bendhecker Straße, Fahrtrichtung Druckerstraße innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax speedophot, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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