In Mönchengladbach, Stadtwaldstraße, Höhe Hs.-Nr. 292, Fahrtrichtung Rheydt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 58 km/h bei zulässigen 60km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax speedophot, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: übersandte Vordruck Anhörung

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