Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlhausen, Am Backsgarten, Höhe Feuerwehr, FR Gömar mit 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM 1, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von übersandt.

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