Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, A 3, RF Oberhausen, bei km 86.800 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 105 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr

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