Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandt.

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