Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 129 km/h mit Messgerät Vitronic Poliscan. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen

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