Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münster, Engelstraße, v. Hs.-Nr. 53, FR Hafenstraße um 14 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Münster übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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