Mit 14 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Münster, Lublinring innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Foto ergab 44 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster erlies Bußgelbescheid

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