In Münster, Lublinring, wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden 62 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster

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