Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 140, km 0,4, Ri. Wiblinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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