In Neubrandenburg, Katharinenstr. Bereich Z. 325,, W.-Sülz-Str. wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden 16 km/h bei zulässigen 10 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Zeugenfragebogen
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