Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 47,960, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln mit 9 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit 10,00 € Verwarnungsgeld geahndet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte mit Foto 19 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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