Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 121 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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