Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 122 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Lichtschrankenmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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