in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 100 km/hum 22 km/h überschritten, Die Lichtschrankenmessung Foto mit ergab 122 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen
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