Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, um 29 km/h festgestellt. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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