Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln um 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Erhebung von Verwarnungsgeld 40,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung

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