Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda- Kassel mit 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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