Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, BAB 42, km 18,445, RF Ka-Li wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 129 km/h , bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Zeugen-Anhörung von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.
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