Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ohof-Süd, auf der B 214, im Abschnitt 870, Station 3890, Fahrtrichtung Celle wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT, stationär, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandt.
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