Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Osnabrück, auf de Hardinghausstraße, vor Hnr. 27, FR Ruller Weg um 34 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Traffipax speedophot und Frontfoto 64 km/h, Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Osnabrück
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”