Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Osnabrück, auf der BAB 30, RF Rheine, bei km 68,290, AB 90-1,375. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES3.0 mit Frontfoto 135 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle :Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung

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