Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375 um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO ES3.0, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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