Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ottweiler, auf der Kohlwaldstraße, Auf der Mauer, Rtg. Neunkirchen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch Lichtmessverfahren mit Leivtec XV3 wurden 90 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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